Mit über 20 Jahren Baupraxis greifen wir auf ein umfassende baupraktische Erfahrung zurück. Unsere Kunden schätzen die Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit, Flexibilität, Sorgfalt und Umsicht, welche wir zur erfolgreichen Realisierung ihrer Projekte einsetzen.

Wir führen Ingenieurleistungen in nahezu sämtlichen Bereichen des Bauens aus:
 
 

Spezialtiefbau - Herstellung von Baugruben

Öffentlicher Tief- und Ingenieurbau - Kanal- und Rohrleitungsbau, Ingenieurbau

Bau von Sportanlagen

Altbausanierung - Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnVO) vom 16.11.2001, mit Bearbeitung der Antragstellung zur Finanzierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Sanierung von Baudenkmälern

Wohnungsbau - Vom Einfamilienhaus bis zur Wohnanlage jeglicher Größenordnung und Qualitätsanforderung

Gewerbe- und Industriebau - Produktionsstätten und Dienstleistungsbetriebe, Einkaufszentren, konventionell erstellt, als Stahlbeton-Fertigteilbau, Stahl-Verbundbau oder Stahlbau.

Verwaltungsbau - Büroanlagen für Handel, Gewerbe, Industrie, Kommunen, städtische und staatliche Verwaltungszentren.

 
Kein Projekt ist uns zu klein, selten zu umfangreich, aber nie zu schwierig. Wir greifen auf ein fundiertes und umfassendes baupraktisches Wissen, sowohl im technischen und kaufmännischen, als auch im bau-juristischen Bereich, zurück.
Für Unternehmen der privaten und öffentlichen Wohnungswirtschaft, Investoren, Projektentwickler und private Bauherren bieten wir folgende Ingenieurleistungen an:

 
  1. HOAI Teil II, § 15 Abs. 2 – Leistungsphase 1 – 5 , Planungsleistungen von der Entwurfsskizze über die Genehmigungsplanung bis zum letzten Ausführungsdetail, im eigenen Büro oder, bei größeren Projekten, in Partnerschaft mit namhaften Architekturbüros.

  2. HOAI Teil II, § 15 Abs. 2 – Leistungsphase 6 und 7, Vorbereitung der Vergabe von Bauleistungen und Mitwirkung bei der Vergabe von Bauleistungen.

  3. HOAI Teil II, § 15 Abs. 2 – Leistungsphase 8, Objektüberwachung (Bauüberwachung); örtliche Bauleitung mit Schwerpunkt Qualitätssicherung und Kostenkontrolle.

  4. HOAI Teil II, § 15 Abs. 2 – Leistungsphase 9, Objektbetreuung und Dokumentation, wahlweise
    • bis Übergabe des Gemeinschafts- und Sondereigentums an die Eigentümergemeinschaft und die Käufer/Mieter mit Überwachung der Beseitigung der Abnahmemängel der Teilgewerke oder
    • bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für den Bauträger.

  5. HOAI Teil III, § 31 – Projektsteuerung, mit der Zielsetzung, den Auftraggeber von der ersten Idee zum Bauen bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist bei der Gesamtabwicklung des Projektes allumfassend zu betreuen.

  6. HOAI Teil VIII, § 64 – Leistungsphasen 1 – 6, Tragwerksplanung, statische Berechnung, Schal- und Bewehrungsplanung, im eigenen Büro oder, bei größeren Projekten, in Partnerschaft mit namhaften Ingenieurbüros.

  7. Qualitätssicherung am Bau für Rohbau- und Ausbaugewerke
    • Durchführung von baubegleitenden Qualitätsüberprüfungen der Baustelle mit Mangelfeststellung und Fotodokumentation
    • Überprüfung der Mangelbeseitigung
    • Bewertung von nicht behebbaren Mängeln

  8. Durchführung von technischen Abnahmen nach VOB/BGB von Rohbau- und Ausbaugewerken in Verbindung mit 2. + 3. oder 7.

  9. HOAI Teil IV, § 33 – Erstellen von Gutachten über Schäden und Mängeln an Gebäuden.

  10. HOAI Teil IV, § 34 – Wertermittlung von Grundstücken.
 
Wir freuen uns, wenn Sie uns die Gelegenheit geben, Ihnen für Ihr aktuelles Bauvorhaben und für den von Ihnen gewünschten Leistungsumfang ein detailliertes Angebot zu unterbreiten. Bitte nehmen Sie über unsere eMail – Adresse GHollenz@inter-rat.com mit und Verbindung auf.


  inter.rat
Dipl.-Ing.(FH) Gerhard Hollenz
Union Beratender Ingenieure

Landsberger Str. 439
81241 München
Tel.: 089 - 30 90 67 838
Fax: 089 - 30 90 67 811
e-Mail: GHollenz@inter-rat.com